Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen

Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Hoeren analysiert die Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen. Es klärt, dass das Wissenschaftsprivileg nur für rein forschungsbezogene KI-Systeme gilt, während bei Praxiseinsatz die Verordnung ab Inbetriebnahme greift. Hochschulen müssen KI-Kompetenz bei Beschäftigten sicherstellen, bei Studierenden nur bei geforderter Nutzung; Schulungen sind flexibel, aber verbindlich. Hochschulen sind meist Betreiber, selten Anbieter von KI-Systemen, wobei Anbieterstatus durch Entwicklung oder wesentliche Anpassung entsteht. Hochrisiko-Anwendungen, wie Bewertung von Lernergebnissen, unterliegen strengen Vorgaben, außer bei unverbindlichem Feedback. Learning Analytics sind nur bei komplexen, anpassungsfähigen Systemen KI-Systeme. Open-Source-KI hat begrenzte Ausnahmen, da Hochrisiko-Systeme reguliert bleiben. Das Gutachten, entstanden im Projekt KI:edu.nrw, bietet Hochschulen Orientierung für den rechtskonformen Umgang mit der KI-Verordnung.